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"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:" Auf diese Floskel folgen nicht immer wirklich gerechte und auch gerechtfertigte Richtersprüche. In der hessischen Justiz häufen sich leider auch Fehlleistungen, die zum Teil durch problematische Strukturen begünstigt werden.
Beispielsweise fehlt der Justiz ein wirksames Qualitätsmanagement (QM), wie es heutzutage jedes moderne Unternehmen betreibt. Beschwert sich ein Bürger beispielsweise über einen Staatsanwalt, so bekommt er nach Erfahrungen des Arbeitskreises "Justizreform" die Antwort auf sein Beschwerdeschreiben in der Regel genau von demjenigen Staatsanwalt, dessen Arbeit Anlass für seine Eingabe gegeben hat. Eine unvoreingenommene Prüfung von Beschwerden sieht anders aus.
In anderen Ländern gibt es unabhängige Ombudsleute, an die Bürgerinnen und Bürger sich mit Beschwerden wenden können. Ein Justiz-Ombudsmann würde auch dem Bundesland Hessen nicht schaden.
Zudem sind wichtige Informationen über die hessischen Gerichte in der Regel nicht einfach zugänglich: Geschäftsverteilungspläne, statistische Daten zur Arbeit der Kammern und ihren Ergebnissen sowie anonymisierte Urteile sollten grundsätzlich im Internet veröffentlicht werden. So könnten sich Bürgerinnen und Bürger selbst ein Urteil über die Arbeit der jeweiligen Gerichte bilden und wüssten, wer im Prozessfall ihr "Gesetzlicher Richter" im Sinne des Gerichtsverfahrensgesetzes ist.
Problematisch ist auch die faktische Unmöglichkeit, Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft zu ziehen. Beim Bürger erwecken die vom Bundesgerichtshof hiergegen errichteten hohen Hürden den fatalen Eindruck, dass die Juristen aus falsch verstandenem Corps ist einander schonen nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Der Arbeitskreis "Justizreform" fordert deswegen die Strafbarkeit der Rechtsbeugung auch in "weniger schweren Fällen". Hier schließt sich die Humanistische Union (HU) einer Petition des Vereins gegen Rechtsmissbrauch an, die der Deutsche Bundestag mit seiner Juristen-Mehrheit angeblich im Interesse der Rechtssicherheit abgelehnt hat.
Auch bei der Wahl von Richtern wäre eine stärkere demokratische Mitwirkung sinnvoll. Zudem sollten Richter möglichst nur noch auf Zeit berufen werden. Das könnte korruptive Strukturen innerhalb der Justiz zumindest erschweren.
Ihre Vorstellungen einer bürgerfreundlichen Reform der Justiz möchten die Humanistische Union und der Verein gegen Rechtsmissbrauch im Vorfeld der hessischen Landtagswahl zur Diskussion stellen. Vertreter der kandidierenden Parteien wurden eingeladen, sich zu diesen und weiteren Problemen im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion zu äußern.
Diese Informations- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Neue Jugend für Justitia" findet statt
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