Rittersturzkonferenz

Im Rahmen der Konferenz im Hotel Rittersturz bei Koblenz vom 8. – 10. Juli 1948 diskutierten
die Ministerpräsidenten der drei Westzonen die sog. „Frankfurter Dokumente“,
in denen die Westalliierten Vorgaben für die Gründung eines westdeutschen Staates
gemacht hatten, nicht ohne deutliche Kritik zu äußern und eigene Vorschläge zu unterbreiten.
Den Ministerpräsidenten war bereits vor der Konferenz bewusst, dass angesichts
der aktuellen Situation der Rückübertragung von Souveränitätsrechten an die
Deutschen in den Westzonen Vorrang vor der staatlichen Einheit der Nation zu geben
war. Nach den Erfahrungen der ersten und letzten gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz
in München 1947 verzichteten die westdeutschen Ministerpräsidenten auf
Einladungen an Vertreter der sowjetisch besetzten Zone und zementierten damit die
Abkehr von gemeinsamen ost- und westdeutschen Verhandlungen über die Zukunft
Deutschlands, obwohl die Westalliierten dies ausdrücklich offen gehalten hatten.
Die Rittersturzkonferenz war gleichwohl bemüht, zumindest symbolisch, beispielsweise
durch die Wahl des Tagungsortes oder die Hinzuziehung einer Westberliner Vertreterin,
und begrifflich, durch eine ungewöhnliche staatsrechtliche Terminologie, die Teilung
Deutschlands nicht zu präjudizieren. So entschied man sich bewusst für Koblenz als
Tagungsort in der französischen Zone, um den Anspruch der Länder der französischen
Zone auf Zugehörigkeit zur amerikanischen und britischen Zone („Bizone“) zu unterstreichen.
Immer wieder betonten alle Teilnehmer, dass man an der Einheit der Nation
festhalten wolle und diesem langfristigen Ziel durch den provisorischen Charakter
der „Verfassungsgebenden Versammlung“, der „Verfassung“ und der „Staatsgründung“
Ausdruck verleihen wolle. So einigte man sich auf einen „Parlamentarischen Rat“ anstelle
einer „Verfassungsgebenden Versammlung“, auf ein „Grundgesetz“ anstelle einer
„Verfassung“ und ein „Provisorium“ anstelle einer Weststaatsgründung.
Die späteren Entscheidungen des Parlamentarischen Rates verwässerten die Absichten
der Ministerpräsidenten hinsichtlich des provisorischen Charakters deutlich.

 

Inhalt
1. Einleitung 4
2. Gesamtsstaatliche Aspekte der Konferenz 5
2.1. Der Tagungsort 5
2.2. Die Einladungen 6
2.3. Die Frage der Länderneugliederung 8
2.3.1. Exkurs: Gebietsansprüche im Westen Deutschlands 9
2.4. Begriffe 9
2.4.1. „Parlamentarischer Rat“ statt „Verfassungsgebende
Versammlung“ 10
2.4.2. „Grundgesetz“ statt „Verfassung“ 11
2.4.3. „Provisorium“ statt „Staatsgründung“ 12
3. Die Koblenzer Beschlüsse und ihre gesamtstaatlichen Folgen 13

 

1. Einleitung
Nachdem es den Vier Mächten (UdSSR, USA, Großbritannien und Frankreich) auf der
Konferenz des Rates der Außenminister vom 25. November bis 15. Dezember 1947
nicht gelungen war, zu einheitlichen Antworten auf drängende Fragen über die Zukunft
Deutschlands zu gelangen, entschieden sich die Westalliierten zu einer Konferenz ohne
Beteiligung der UdSSR, der sog. Londoner Sechs-Mächte-Konferenz. Die westlichen
Siegermächte – allen voran die USA – waren nunmehr entschlossen, die Konsequenzen
aus dieser Entwicklung zu ziehen und dem wirtschaftlichen und politischen Aufbau in
den Westzonen Vorrang vor einer staatlichen Einheit Deutschlands zu geben.
Am 23. Februar 1948 kamen in London Vertreter Großbritanniens, der USA und Frankreichs
mit Vertretern Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande zu einer gemeinsamen
Konferenz zusammen. Aus Rücksicht auf die UdSSR fand die Sechs-Mächte-Konferenz
formal „nur“ auf Botschafterebene statt. Die mitunter kontroverse und schwierige Auseinandersetzung
in London fand ihren Niederschlag auf dem „Umweg“ über die „Londoner
Empfehlungen“1 in den sog. „Frankfurter Dokumenten“, drei Schriften, die den
Ministerpräsidenten der Westzonen durch die drei Militärgouverneure am 1. Juli 1948
in Frankfurt überreicht wurden. Darin waren Aufforderungen zur Schaffung einer künftigen
deutschen Verfassung föderalen Typs durch Einberufung einer verfassungsgebenden
Versammlung bis zum 1. September 1948 (Dokument I), Grundzüge für eine Überprüfung
der Ländergrenzen bzw. Grundzüge einer Länderneugliederung (Dokument II)
und Grundzüge der künftigen Beziehung zwischen alliierter Besatzungsbehörde und
deutscher Regierung (Dokument III) formuliert.2 Die Westalliierten wollten die Weichen
für die politische Struktur stellen und ein Verfahren für die Gründung eines Weststaates
festlegen. Die Ministerpräsidenten erbaten sich für eine Antwort Zeit, um zu
einer gemeinsamen politischen Linie zu gelangen.
„Ende der Besatzungsherrschaft“ und „Einheit der Nation“, so kurz könnte man die beiden
Grundanliegen deutscher Politik in den Jahren 1947/1948 zusammenfassen. Die
weltpolitische Lage, das war den Konferenzteilnehmern im Hotel Rittersturz bewusst,
ließ das Ziel der Einheit der Nation augenblicklich eher unrealistisch erscheinen. Neben
1 Die „Londoner Empfehlungen“ lösten in Frankreich eine Regierungskrise aus. Der französischen
Regierung wurde vorgeworfen, Sicherheitsinteressen vernachlässigt zu haben. Mit sehr knapper
Mehrheit und nach Androhung des Rücktritts der Regierung verabschiedete die Nationalversammlung
die Empfehlungen. Polen und die UdSSR teilten den Westalliierten mit, dass sie die Empfehlungen
ablehnten. Die UdSSR hatte bereits im November 1947 einen Propagandafeldzug mit der
Gründung des „Deutschen Volkskongresses für Einheit und gerechten Frieden“ eröffnet, mit dem
die UdSSR den Anspruch auf ein gesamtdeutsches Vorparlament begründete. (Vgl.: Blank, Bettina
(1995). Die westdeutschen Länder und die Entstehung der Bundesrepublik: Zur Auseinandersetzung
um die Frankfurter Dokumente vom Juli 1948. München: Oldenbourg. S. 34).
2 Vgl. u. a. Hessisches Hauptstaatsarchiv (Hrsg.) 2008. Von den Frankfurter Dokumenten zum
Grundgesetz. Wiesbaden: mww.druck. S. 39 - 41.

 

dem bereits erwähnten Dissens zwischen den Westalliierten und der UdSSR, der sich
auch in einem Dissens zwischen ost- und westzonalen Länderchefs niederschlug, sind
noch die Währungsreform und die Berlin Blockade zu nennen – letztere fand ihren Höhepunkt
während der Rittersturzkonferenz. Darüber hinaus hatte die UdSSR am 20.
März 1948 den gemeinsamen Alliierten Kontrollrat in Berlin verlassen.
Die Ministerpräsidenten hatten die Übergabe der „Frankfurter Dokumente“, in Verbindung
mit Äußerungen von britischer und französischer Seite, als Aufforderung für kritische
Einwände und Gegenvorschläge aufgefasst – ein wahrgenommener Gestaltungsspielraum,
den ihnen die Westalliierten eigentlich nicht zugedacht hatten.
Die vorliegende Ausarbeitung konzentriert sich ausschließlich auf die gesamtstaatlichen
Aspekte der Konferenz. Wesentliche Konfliktpunkte der Westalliierten und der Ministerpräsidenten
in Fragen des Besatzungsstatuts, der ökonomischen Zukunft oder anderer,
nicht gesamtstaatlicher Aspekte, werden ausgeklammert.
2. Gesamtstaatliche Aspekte der Konferenz
2.1. Der Tagungsort
Bereits vor der gescheiterten Außenministerkonferenz im November/Dezember 1947
hatten die Amerikaner deutsche Politiker über den Plan zur Errichtung eines westdeutschen
Staates unterrichtet; dabei blieb offen, ob ein solcher westdeutscher Staat mit oder
ohne die Länder der französischen Zone errichtet werden könnte.3
Frankreich war – nachdem sich die britische und amerikanische Zone bereits 1946 zur
Bizone4 zusammengeschlossen hatten – erst auf der Außenministerkonferenz im Herbst
1947 bereit, einer Fusion der drei westlichen Besatzungszonen zu einer „Trizone“ zuzustimmen,
stellte dafür aber Bedingungen: Dazu gehörten u. a. die Anerkennung der Abtretung
des Saargebiets an Frankreich und eine ausgedehnte Besatzungszeit. Hatte
Frankreich ursprünglich das Ziel verfolgt, Deutschland in souveräne Einzelstaaten aufzuteilen,
so war die französische Regierung nunmehr bereit, einem lockeren Staatenbund
zuzustimmen, dessen Hauptgewicht bei den Ländern liegen sollte.5
3 Vgl.: Blank, Bettina (1995). Die westdeutschen Länder und die Entstehung der Bundesrepublik: Zur
Auseinandersetzung um die Frankfurter Dokumente vom Juli 1948. München: Oldenbourg.
4 Zur Bizone gehörten die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-
Westfalen, Hessen, Bayern und Württemberg-Baden (Nordteil des späteren Baden-Württemberg).
Zur französischen Zone zählten Württemberg-Hohenzollern, Baden, Rheinland-Pfalz. Das Saarland
stand unter französischer Verwaltung. Berlin verwalteten die vier Siegermächte.
5 Vgl.: Bariéty, Jaques (1998): Die französische Deutschlandpolitik 1947/1948, in: Borck, Heinz-
Günther u. a. (Hrsg.) (1998): 50 Jahre Rittersturzkonferenz. Koblenz: Görres-Druckerei. S. 32 – 40.

 

Fehlen der Vertreter der Ostzone an.
2.2. Die Einladungen
Vermutlich um den Erfolg der Verhandlungen nicht zu gefährden, verzichteten die Ministerpräsidenten
auf die Einladung ostdeutscher Vertreter, obwohl eine solche Einladung
durch die Militärgouverneure der Westzonen ausdrücklich freigestellt worden war
und sogar im Vorfeld gewünscht wurde. Hätten die Ministerpräsidenten der drei Westzonen
sich für eine Beteiligung sowjetzonaler Ministerpräsidenten entschieden, hatten
die Westalliierten für diesen Fall eine Kontaktaufnahme mit der Sowjetischen Militäradministration
vorgesehen.8 Eine Beteiligung ostdeutscher Vertreter hätte die formale
Geltung der Frankfurter Dokumente für ganz Deutschland unterstrichen. Die negativen
Erfahrungen der Münchener Konferenz ein Jahr zuvor dürfte die Entscheidung gegen
eine Beteiligung von Vertretern aus der SBZ maßgeblich beeinflusst haben.9 Von dieser
ersten und zugleich letzten gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz in München im
Juni 1947 zogen sich die ostzonalen Länderchefs geschlossen zurück, was der bayerische
Ministerpräsident Ehard als vorweggenommenen Vollzug der deutschen Teilung
bewertete.10 Die Entscheidung gegen die Einladung und damit für eine „westzonale“
6 Peter Altmeier, Begrüßungsrede am 8. Juli 1948, in: Der Parlamentarische Rat: 1948-1949; Akten
und Protokolle, hrsg. vom Deutschen Bundestag unter Leitung von Hans-Joachim Stelzl und Hartmut
Weber, Band 1, S. 60.
7 Ebd.
8 Vgl.: Parlamentarischer Rat, Band 1, S. 60, Fußnote 4.
9 Vgl.: Blank, S. 38.
10 Vgl.: Von den Frankfurter Dokumenten zum Grundgesetz, S. 8.

 

Berlin mit den übrigen Zonen wieder zu einer Einheit
gekommen ist.“12
Obwohl es sich bei der Rittersturzkonferenz um eine Konferenz der Ministerpräsidenten
handelte, waren auch Parteivertreter von CDU, CSU und SPD anwesend, die ihren Teil
zu Verlauf und Ergebnis der Konferenz beitrugen, ohne dass ihnen offiziell Zutritt zur
Konferenz gewährt worden war. Am Vortag der Rittersturzkonferenz kamen der SPDParteivorstand
und die SPD-Ministerpräsidenten auf Jagdschloss Niederwald zu einer
Vorbesprechung zusammen. Die CDU-Vertreter Altmeier, Arnold, Bock und Wohlleb
besprachen sich ebenfalls am Vortag unter dem Vorsitz Adenauers.
Mit Blick auf die gesamtstaatlichen Aspekte der Konferenz soll auch hier darauf hingewiesen
werden, dass es sich bei den anwesenden Parteivertretern ausschließlich um Vertreter
aus den Westzonen handelte: Konrad Adenauer (CDU), Erich Ollenhauer (SPD),
August Haußleiter (CSU) und Otto Schefbeck (CSU).13 Der Bayerische Ministerpräsident
Ehard (CSU) beurteilte die Anwesenheit der Parteivertreter wie folgt: „…dass
während der Koblenzer Konferenz die Möglichkeit bestand, einen Gedankenaustausch
mit den gleichzeitig auf dem Rittersturz anwesenden Vorsitzenden der großen Parteien
zu pflegen, hat nicht unwesentlich zur Herstellung jener einmütigen Stellungnahme der
Ministerpräsidenten beigetragen. Es muss festgestellt werden, dass es sich hier um eine
durchaus produktive, der Sache dienliche Anteilnahme der maßgebenden Parteien han-
11 Volk, Rainer (1990): Entscheidung mit schlechtem Gewissen? Die drei großen Ministerpräsidenten-
Konferenzen 1947/1948 und die deutsche Teilung. Eine Betrachtung unter kommunikativen Aspekten.
Dissertation München. S. 174.
12 Ebd.
13 Angaben nach: Landesarchivverwaltung Rheinland/Pfalz (Hrsg.) 1988. Rittersturzkonferenz. Katalog
zur Ausstellung aus Anlass des 40. Jahrestages 1988, Koblenz: Druckhaus Koblenz, S. 22.

 

delte, deren Haltung für die Gestaltung der deutschen Frage von entscheidender Bedeutung
ist.“14
2.3. Die Frage der Länderneugliederung
Am Abend des ersten Verhandlungstages auf dem Rittersturz hatten sich bereits einige
grundlegende Übereinstimmungen in den Positionen der Ministerpräsidenten ergeben.
Unter gesamtstaatlichen Aspekten ist u. a. der Konsens über das weitere Vorgehen in
Fragen der Neugliederung der Ländergrenzen zu erwähnen. Dieser wurde als eine rein
deutsche Angelegenheit gewertet und sollte von einer gesamtdeutschen Perspektive aus
angegangen werden. Ein abschließender Reformvorschlag blieb somit aus. Stattdessen
ergab sich am Ende der Konferenz eine Mehrheit für die Befassung des „Parlamentarischen
Rats“ mit der Länderneugliederung.
Dieser Zurückstellung der Länderneugliederung lagen zwei wesentliche gesamtstaatlich
motivierte Befürchtungen zu Grunde: Einerseits befürchtete man, dass eine Reform der
Ländergrenzen im aktuellen Zustand der Besatzung einen zu starken Einfluss der Besatzungsmächte
bedeute und die innerstaatlichen deutschen Gesichtspunkte damit in den
Hintergrund treten könnten.
Andererseits hegten die Ministerpräsidenten die Befürchtung, dass vor allem die Reform
der Ländergrenzen im südwestdeutschen Raum eine langwierige Auseinandersetzung
der betroffenen Länder untereinander und mit der französischen Besatzungsmacht

 

darüber hinaus Rückwirkungen auf den Bestand von Nordrhein-Westfalen (Ruhrgebiet!);
Rheinland/Pfalz hatte die Rückführung des Saargebiets als „nationalpolitische
Aufgabe“ bezeichnet und hoffte in diesem Zusammenhang selbst auf einen möglichen
Gebietszuwachs; Württemberg-Baden begründete die Schaffung eines großen Südwest-
Staates gesamtdeutsch, da auf diese Weise ein ausgewogener Föderalismus zustande
käme; ihre gesamtdeutsche Aufgabe als Handels- und Hafenstädte führten Bremen und
Hamburg als Grund für ihre Selbstständigkeit an.16
2.3.1. Exkurs: Gebietsansprüche im Westen Deutschlands
Die Notwendigkeit zur Schaffung einer handlungsfähigen deutschen Exekutive, wie sie
von der Konferenz auf dem Rittersturz geplant war, hatte auch gesamtstaatliche Hintergründe
im Kontext vorhandener Gebietsansprüche im Westen Deutschlands: Frankreich
hatte Anspruch auf den badischen Hafen Kehl erhoben, Dänemark unterstützte Tendenzen
in Schleswig-Holstein zur Bildung eines eigenständigen Landes Südschleswig, und
die Beneluxstaaten hatten Gebietsforderungen an der Westgrenze erhoben.17 Um die
deutschen Interessen gegenüber diesen Forderungen tatsächlich vertreten zu können,
war ein rascher Prozess notwendig, der zu einer handlungsfähigen deutschen Exekutive,
also einer kurzfristigen Rückübertragung von Souveränitätsrechten führte. Der westdeutschen
Politik war klar, dass diese Territorialfragen – im Gegensatz zu Territorialfragen
im Osten Deutschlands – möglicherweise im deutschen Interesse gelöst werden
könnten. Auch das mag ein gesamtstaatlicher Aspekt für den durch die Ministerpräsidenten
auf dem Rittersturz eingeschlagenen Weg gewesen sein.
2.4. Begriffe
Aus dem Dilemma des kurzfristigen Ziels der Rückübertragung von Souveränitätsrechten
in den Westzonen und der daraus abzusehenden langfristigen Folgen für die Einheit
der Nation versuchten die Ministerpräsidenten der Westzonen durch eine eigenwillige
Begrifflichkeit zumindest verbal zu entkommen. Reinhold Maier schreibt in seinen
Memoiren zur Rittersturzkonferenz, es sei eine „schauderhafte Gewissensqual“ gewesen;
und zur Lage der Deutschen (in Anlehnung an Hegel): „Deutschland ist der Widerspruch,
dass es ein Staat sein muss, aber nicht sein kann.“ Man hatte sich im Vorfeld der
Konferenz im Prinzip damit abgefunden, der Ablösung der Besatzungsherrschaft den
Vorrang vor der Einheit der Nation zu geben, nun versuchte man, diese politische Festlegung
in einer unüblich juristisch-staatsrechtlichen Terminologie möglichst zu verschleiern.
Die damals bedeutende Zeitschrift „Die Gegenwart“ bemerkte dazu treffend:
16 Vgl.: Blank, Bettina (1998): Der Beitrag der Länder zur Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
im Juli 1948, in: Borck, Heinz-Günther u. a. (Hrsg.) (1998). 50 Jahre Rittersturzkonferenz.
Koblenz: Görres-Druckerei.
17 Vgl.: Blank, ebd.

 

„Die Ministerpräsidenten wollen eine genau abgegrenzte stellvertretende Macht auf sich
nehmen und nach bestem Wissen und Gewissen anwenden, aber sie wünschen nicht,
sich mit dem Anschein einer souveränen Macht bekleidet zu sehen.“18 Die Bemühungen,
durch Sprachakrobatik staatsrechtlich gesicherte Formulierungen möglichst zu umgehen,
um damit den provisorischen Charakter des zukünftigen Gebildes und seines
Zustandekommens zu betonen, werden im Folgenden anhand einiger wesentlicher Begriffe
aufgezeigt.
2.4.1. „Parlamentarischer Rat“ statt „Verfassungsgebende Versammlung“
Wichtigster Verhandlungsgegenstand in Koblenz, so Rainer Volk, war das in Dokument
I enthaltene Recht der Ministerpräsidenten auf Einberufung einer Verfassungsgebenden
Versammlung.19
Die Unionsvertreter einigten sich bereits in der Vorbesprechung zur Rittersturzkonferenz
unter dem Vorsitz Konrad Adenauers darauf, eine „Verfassungsgebende Versammlung“,
wie sie in den Frankfurter Dokumenten enthalten war, abzulehnen und stattdessen
einen „Parlamentarischen Rat“ durch die Länderparlamente wählen zu lassen. Dieser
„Parlamentarische Rat“ sollte die „vorläufige organisatorische Grundlage für die
Zusammenfassung der drei Zonen schaffen, ein Wahlgesetz für ein künftiges vom Volke
gewähltes Parlament vorbereiten und überhaupt die Interessen der deutschen Bevölkerung
gegenüber den Besatzungsmächten zur Geltung bringen“20. Deutliche Worte
fand auch der liberale Ministerpräsident von Württemberg-Baden, Reinhold Maier, in
seiner Eingangsrede: „Diese absolute Übereinstimmung scheint mir zunächst in der Tatsache,
dass niemand der Herren einen Weststaat bzw. eine Verfassungsgebende Nationalversammlung
wünscht.“21
Auch vor dem Hintergrund, dass man sich auf die Bildung eines Provisoriums verständigen
wollte, schien es für die Konferenzteilnehmer zu Recht als ein Widerspruch, eine
„Verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen, das Ergebnis aber nur „Provisorium“
zu nennen. In dieser Logik lag auch die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die
„Körperschaft“, die das „Provisorium“ ausarbeiten sollte, in einer indirekten Wahl einzuberufen,
also durch die Länderparlamente und nicht, wie von den Westalliierten vor-
18 „Die Gegenwart“, 25. Juli 1948, Nr. 63, S. 1.
19 Vgl.: Volk, S. 159.
20 Vgl.: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) 1975. Konrad Adenauer und die CDU der britischen Besatzungszone
1946 - 1949. Dokumente zur Gründungsgeschichte der CDU Deutschlands. Bearb. von
Helmuth Pütz. Bonn. S. 522.
21 Reinhold Maier, Rede am 8. Juli 1948, in: Deutscher Bundestag (Hrsg. unter Leitung von Hans-
Joachim Stelzl und Hartmut Weber) (1975): Der Parlamentarische Rat: 1948-1949; Akten und Protokolle.
Band 1. Boppard am Rhein: Boldt.

 

gesehen, durch eine direkte Wahl. Die Frage des Zustandekommens des „Gremiums“,
das an Stelle einer Verfassungsgebenden Versammlung gewählt werden sollte, war Gegenstand
ausgiebigster Debatten.
2.4.2. „Grundgesetz“ statt „Verfassung“
In den Memoiren Reinhold Maiers liest man zur Entstehungsgeschichte des Begriffs
„Grundgesetz“ auf der Rittersturzkonferenz: „Verfassung gehört [..] zu den Requisiten
eines regelrechten Vollstaates. Einen solchen wollten wir aber gerade nicht. Da kam
irgendjemand mit dem Wort „Grundgesetz“ anstelle von Verfassung. Heute geht dieses
Wort jedermann absolut selbstverständlich über die Lippen. Damals war es aber vielleicht
in engsten Fachkreisen bekannt, aber sonst ungebräuchlich. Wie vom Himmel
gefallen stand das Wort vor uns und bemächtigte sich unserer Köpfe und Sinne, gewiss
nicht der Herzen. Machen wir doch ein Grundgesetz, das keinen Vollstaat voraussetzt!
Das neue jungfräuliche Wort vermochte so schön trügerisch von der Realität jener Tage
wegzuführen.“22
Die „Realität dieser Tage“ war die Erkenntnis, dass die Spaltung Deutschlands durch
die Ministerpräsidenten nicht geschaffen würde, sondern vielmehr schon vorhanden
war. „Trügerisch“ war man dennoch bemüht, der Einheit der Nation symbolisch und
begrifflich eine Perspektive zu geben. Das sollte sich auch in der Vorläufigkeit der zu
schaffenden „Verfassung“, in deren provisorischem Charakter, widerspiegeln. Max
Brauer (SPD), Erster Bürgermeister von Hamburg, brachte diesen Gedanken bereits am
ersten Konferenztag ein, indem er die Idee einer Präambel ins Spiel brachte, die die
Vorläufigkeit einer Verfassung betonen sollte.
Mit der Entscheidung für ein „Grundgesetz“ war auch eine Entscheidung gegen einen
Volksentscheid vorbestimmt. Die Ministerpräsidenten erklärten, dass ein Volksentscheid
dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen würde, das nur einer endgültigen Verfassung
zukommen sollte. In der Mantelnote zu den Koblenzer Beschlüssen weisen die
Ministerpräsidenten in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass eine deutsche
Verfassung erst dann geschaffen werden könne, „wenn das gesamte deutsche Volk die
Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren“23.
Carlo Schmid definierte das „Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des
Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „Verwaltung“.
Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede
22 Maier, Reinhold (1966): Erinnerungen 1948 – 1953. Tübingen: Wunderlich. S. 62.
23 Mantelnote der Ministerpräsidenten, LHA Koblenz, Bestand 860 Nr. 22.

 

ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer
Deutlichkeit verwischt wird.“24
2.4.3. „Provisorium“ statt „Staatsgründung“
Die Meinungslage zu Beginn der Konferenz auf dem Rittersturz war vor allem auf Seiten
der SPD-Vertreter uneinheitlich. Die SPD-Länderchefs Max Brauer (Erster Bürgermeister
Hamburgs) und Wilhelm Kaisen (Bürgermeister von Bremen) waren Befürworter
der Staatsgründung, konnten sich eine Verfassungsgebende Versammlung vorstellen,
legten aber Wert darauf, dass eine einheitliche Regelung wichtiger sei als das Beharren
auf diesen Standpunkten. Der hessische Ministerpräsident Stock (SPD) äußerte
ebenfalls seine Zustimmung zu einer Staatsgründung, lehnte aber eine Verfassungsgebende
Versammlung ab, weil deren Einberufung ihm zu zeitaufwendig schien. Die
SPD-Länderchefs Hinrich Wilhelm Kopf (Niedersachsen) und Hermann Lüdemann
(Ministerpräsident von Schleswig-Holstein) waren gegen die Staatsgründung und vertraten
mit dieser Position die Parteilinie des SPD-Parteivorstands. Am 29. Juni 1948
hatte dieser in einem Beschluss festgehalten, dass die Londoner Empfehlungen ungeeignet
seien, die Souveränität Deutschlands wiederherzustellen, die Vorschläge liefen
vielmehr auf ein weiteres Provisorium hinaus: „Weststaatsgründung ist Verrat an den
Bürgern im Osten“.25 Der liberale Ministerpräsident von Württemberg-Baden, Maier,
hielt ebenfalls eine Staatsgründung ohne Nationalversammlung für sinnvoll. Ebenso wie
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) begründete sein Parteifreund
Lorenz Bock (Württemberg-Hohenzollern) seine Ablehnung einer Staatsgründung:
„Würde man für die drei Zonen das tun, dann würde das heißen, einen Weststaat
zu schaffen, und ich habe keinen Zweifel, dass die Russen sofort mit einem Oststaat
antworten werden, und dann wäre das rechtlich vollzogen, was z. Zt. schon geschehen
ist, nämlich die Teilung Deutschlands in ein Ostdeutschland und in ein Westdeutschland.“
26
Ein klares Ja zu Dokument I gab lediglich der bayerische Ministerpräsident Ehard.27
Ehard (CSU) argumentierte, dass, wenn man sich nicht auf die Bedingungen des Ostens
für den Erhalt der deutschen Einheit einlassen wolle, die Gründung eines westdeutschen
Teilstaates erforderlich sei.
Carlo Schmid (SPD) hatte in einem Namensbeitrag für das Schwäbische Tageblatt bereits
Mitte Juni 1948 mit deutlichen Worten den provisorischen Charakter einer möglichen
Weststaatsgründung beschrieben: „Den Deutschen, die glauben könnten, dass wir
24 Volk, S. 177.
25 Volk, S. 156.
26 Volk S. 185.
27 Vgl.: Volk, S. 193ff.

 

mit dieser Formulierung einen Verzicht leisten, sei gesagt, dass ein Staat ein Staatsvolk
voraussetzt und dass es ein westdeutsches Staatsvolk nicht gibt, sondern nur ein gesamtdeutsches.“
28 Damit nahm Carlo Schmidt eine dezidiert andere Haltung ein als der
SPD-Parteivorstand und einige der SPD-Länderchefs.
In Dokument III der Frankfurter Dokumente ist nicht von „politischer“ Einheit, sondern
nur von administrativer und wirtschaftlicher Einheit die Rede. Daraus schlossen einige
Anwesende, dass das zukünftige Gebilde gar keine Staatsqualität haben solle. Die Diskussionen
um das zukünftige staatliche Gebilde bestechen durch unpräzise Formulierungen.
Der Bayerische Ministerpräsident Ehard etwa, ein hervorragender Jurist, spricht
von „…irgendeiner Organisation, die über den Ländern so etwas Ähnliches wie eine
Regierungsgewalt schafft.“29
Es soll wohl vor allem das Verdienst Carlo Schmidts gewesen sein, dass sich die SPD
und damit letztendlich auch die Rittersturzkonferenz auf ein Provisoriumskonzept verständigte.
30
In der Mantelnote zu den Koblenzer Beschlüssen machten die Ministerpräsidenten ihre
Vorbehalte gegen eine Staatsgründung deutlich: „…unbeschadet der Gewährung möglichst
vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes [der drei Westzonen]
[muss] alles vermieden werden [..], was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter
eines Staates verleihen würde; […] die Ministerpräsidenten [müssen] besonderen
Wert darauf legen, dass bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was
geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost weiter zu vertiefen.“31
3. Die Koblenzer Beschlüsse und ihre gesamtstaatlichen Folgen
Die Koblenzer Beschlüsse wurden am 10. Juli 1948 von den elf Ministerpräsidenten der
damaligen westdeutschen Länder veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass die
Weststaatsgründung lediglich ein Provisorium sein sollte, um einen gesamtdeutschen
Staat anzustreben. Obwohl die deutsche Einheit zu dieser Zeit schon in weite Ferne gerückt
war, waren sich die Ministerpräsidenten einig, dass diese Einheit weiterhin erklärtes
Ziel sein sollte. Peter Altmeier (CDU) machte dies auf der Rittersturzkonferenz besonders
pathetisch deutlich, als er in seiner Eröffnungsrede den in Koblenz geborenen
Joseph Görres zitierte: „Was alle uns eint, ist dieselbe Liebe, die gleiche Treue, dasselbe
Vaterland!“
28 „Schwäbisches Tagblatt“, Namensartikel Carlo Schmid, 15. Juni 1948, in: Hirscher, Gerhard, Carlo
Schmid und die Gründung der Bundesrepublik, Bochum 1986, S. 134.
29 Vgl.: Volk. S. 164.
30 Vgl.: Blank, S. 38.
31 Mantelnote der Ministerpräsidenten, LHA Koblenz, Bestand 860 Nr. 22.

 

Die Ergebnisse von Koblenz waren durch zwei gesamtstaatliche Faktoren maßgeblich
geprägt: Zum einen sahen die Ministerpräsidenten keine ausreichende deutsche Souveränität
für eine Staatsgründung, zum anderen wollten sie nicht die Verantwortung für
die Teilung Deutschlands übernehmen. „Mit der Theorie, nur ein Provisorium zu schaffen,
ließ sich sowohl die Frage der fehlenden Souveränität als auch das Problem der
Verantwortung für die Teilung Deutschlands zumindest entschärfen.“32
Die späteren Entscheidungen des Parlamentarischen Rates verwässerten die Absichten
der Ministerpräsidenten hinsichtlich des provisorischen Charakters deutlich:
Die Beschlüsse der Rittersturzkonferenz sind keine geradlinige Fortsetzung der Frankfurter
Dokumente. Vielmehr sind sie in wesentlichen Punkten eine Art Gegenvorschlag
(Karl Arnold). Nur verbal, in Punkt 1 der Mantelnote, akzeptieren die Ministerpräsidenten
den Staatsgründungsauftrag der Alliierten, alle anderen Punkte wehren dieses Ansinnen
ab. Juristisch betrachtet kommt somit etwas anderes heraus, als es die Alliierten
vorgeschlagen hatten: Ein mit einem Verwaltungs- und Organisationsstatut ausgestattetes
Vereinigtes Wirtschafts- und Verwaltungsgebiet. Entsprechend enttäuscht reagierten
die Alliierten, vorneweg die US-Amerikaner, hatten sie doch wesentlichen Anteil am
Zustandekommen der Frankfurter Dokumente. General Clay bezeichnete die Vorschläge
der Rittersturzkonferenz als „…catastrophic disregard of the seriousness of the
total European situation.“ Und weiter: „…that the counterproposals of the Ministers
President should be flatly rejected and they should be informed that the proposals made
to them as a result of the London meeting are governmental procedures which the Ministers
President have no authority to modify.“33 An anderer Stelle bemerkt der „Political
Advisor for Germany“, Murphy, dass die ablehnende Haltung zur Staatsgründung in der
Furcht liege, mitverantwortlich für die deutsche Teilung zu sein.34
„Ganz ohne Zweifel stellte die Verabschiedung des Grundgesetzes – trotz aller terminologischer
Vorbehalte – den Erlass einer Verfassung dar; ebenso bedeutete die Gründung
der Bundesrepublik Deutschland eben doch eine Staatsbildung. In Westdeutschland war
– gemäß dem Willen der Alliierten – ein stabiler demokratischer Staat entstanden. Trotz
aller Bekenntnisse zur Deutschen Einheit hatte die Rittersturzkonferenz der westdeutschen
Ministerpräsidenten de facto die unaufhaltsame Teilung Deutschlands bestätigt.
Das Spannungsverhältnis zwischen Einheit und Demokratie, das die deutschen Demokraten
seit 1848 gespalten hatte, wurde auf dem Koblenzer Rittersturz zum letzten Mal
ausgetragen und – in der Folge – von den Alliierten zugunsten der Demokratie ent-
32 Werner, Wolfram (1998). Konsequenzen der Beschlüsse vom Rittersturz zum Frankfurter Dokument
I für die Arbeit am Grundgesetz, in: Borck, Hein-Günther u. a. (Hrsg.) (1998). 50 Jahre Rittersturz.
Koblenz: Görres-Druckerei. S. 74 – 77 (S. 74).
33 Volk, S. 218.
34 Volk, S. 222.

 

schieden. Die politische Großwetterlage erwies sich für die Behandlung der Deutschen
Frage als bestimmend.“35
4. Literaturverzeichnis
Bariéty, Jaques (1998): Die französische Deutschlandpolitik 1947/1948, in: Borck,
Heinz-Günther u. a. (Hrsg.) (1998): 50 Jahre Rittersturzkonferenz. Koblenz: Görres-
Druckerei. S. 32 – 40.
Blank, Bettina (1995). Die westdeutschen Länder und die Entstehung der Bundesrepublik:
Zur Auseinandersetzung um die Frankfurter Dokumente vom Juli 1948. München:
Oldenbourg.
Blank, Bettina (1998): Der Beitrag der Länder zur Entstehung der Bundesrepublik
Deutschland im Juli 1948, in: Borck, Heinz-Günther u. a. (Hrsg.) (1998). 50 Jahre Rittersturzkonferenz.
Koblenz: Görres-Druckerei.
Bosl, Karl (Hrsg.) (1976): Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in
Bayern. Abt. III, Band 9, München.
Deutscher Bundestag (Hrsg. unter Leitung von Hans-Joachim Stelzl und Hartmut Weber)
(1975): Der Parlamentarische Rat: 1948-1949; Akten und Protokolle. Band 1. Boppard
am Rhein: Boldt.
„Die Gegenwart“, 25. Juli 1948, Nr. 63, S. 1.
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Hrsg.) 2008: Von den Frankfurter Dokumenten zum
Grundgesetz. Wiesbaden: mww.druck.
Hirscher, Gerhard (1986): Carlo Schmid und die Gründung der Bundesrepublik. Bochum:
Studienverlag Brockmeyer.
Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) 1975. Konrad Adenauer und die CDU der britischen
Besatzungszone 1946 - 1949. Dokumente zur Gründungsgeschichte der CDU Deutschlands.
Bearb. von Helmuth Pütz. Bonn.
Landesarchivverwaltung Rheinland/Pfalz (Hrsg.) 1988. Rittersturzkonferenz. Katalog
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Maier, Reinhold (1966): Erinnerungen 1948 – 1953. Tübingen: Wunderlich.
35 Wex, Norbert (1998). In: Landeshauptarchiv Koblenz (Hrsg.). 50 Jahre Rittersturz. Koblenz. S. 122.

 

Volk, Rainer (1990): Entscheidung mit schlechtem Gewissen? Die drei großen Ministerpräsidenten-
Konferenzen 1947/1948 und die deutsche Teilung. Eine Betrachtung
unter kommunikativen Aspekten. Dissertation München.
Werner, Wolfram (1998). Konsequenzen der Beschlüsse vom Rittersturz zum Frankfurter
Dokument I für die Arbeit am Grundgesetz, in: Borck, Heinz-Günther u. a. (Hrsg.)
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