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Legaldefinition Deutscher war eine juristische Eigenschaft
Im Status von 1913 wurden nur juristische Begriffe verwendet.
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1913 Legaldefinition Begriff Deutscher Im Status § 1 heißt es: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Legaldefinition. Quelle: Prof. G. Hansen. „Der Begriff »Deutscher« ist keine ethnische, sondern eine rein rechtliche Eigenschaft“ (Hecker 1983, 111).
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1913 uRoStAG Deutscher ist, … Kolonie- oder Bundesangehörigkeit
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1919 Kriegs-List (Besatzungs-Status uRuLStAng. Art. 110 Weimarer Verfassung). Die Kriegslist der Besatzer funktioniert: die Bundesstaaten verlieren durch Landesangehörigkeit ihren Status (1903 Kolonie-Status deutsch-ostafrikanische Landesangehörigkeit für Eingeborene). … die Bundesstaaten auf dem Abstieg zum Kolonie-Status 1934.
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1920 uRoStAG Der Status uR war auch nach Abgabe der Kolonieen weiter gültig Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist trotz des Verlustes der deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen (Dr. W. Schätzel 1928).
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1929 uRoStAG Deutscher = Reichsdeutscher oder Reichsangehöriger In der neueren Gesetzessprache wird an Stelle des Wortes Deutscher der Ausdruck Reichsdeutscher oder Reichsangehöriger verwandt. (Dr. Isay 1929). Die Legaldefinition Deutscher gleitet weiter in Richtung Kolonie-Status. Der Entwurf eines neuen Reichsangehörigkeitsgesetzes der demokratischen Fraktion 1927: § 1. Reichsdeutscher ist, wer die Reichsangehörigkeit besitzt. Der Status uRoStAG 1913 kannte nur die gültige Kolonieangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit).
Die gültige Kolonieangehörigkeit wurde im NS-Gleichschaltungs-Status übernommen. Das NS-Gesetz Neuaufbau des Reiches und die Verordnung v. 5.2.1934 uR=dStAG besiegte das gleichgeschaltete deutsche Volk.
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Mit Übernahme der unm. RAng. wurder der Begriff Deutscher durch Rasse-Gesetzt völkisch. Ein Heimatloser und rechtloser Deutscher ist für das Inland ein Ausländer. Über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entschieden ab 1935 die Einbürgerungs- (Ausländerbehörden).
Im Status von 1934 wurden rassistische (völkische) Begriffe verwendet. In Heft 13 „Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht“ erklärt Dr. B. Lösener die Rasse-Begriffe
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1934 uR=dStAG Deutscher Heimatlos / Rechtlos … Kolonie Deutschland
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Den Deutschen wurde ein NS-Zwangsangehörigkeits-Status uR=dStAG verliehen. Der Führer war ein Rassist, was in dem NS-Gesetz von 1933 … Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und Aberkennung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit zum Ausdruck kommt. In den Ausweispapieren überlagerte das rassistische Wort „Deutsch“ den tatsächlichen Kolonie-Status. Der NS-Gleichschaltungs-Status uR=dStAG war nur in den Staatsangehörigkeits-Urkunden und im Fremdenpass ersichtlich. Die rechtsunkundigen Befehlsempfänger dachten Deutsch und Deutsches Reich sei ihre Staatsangehörigkeit. Im NS-Heft "Neues Staatsrecht" steht auf Seite 54 folgendes: Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
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"Wenn der Krieg verloren geht, ist auch das deutsche Volk verloren", sagte der Führer in Berlin. Er war kein Hellseher, er führte den Vernichtungsplan gegen die Deutschen aus.
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Der NaZi-Status wurde 1945 nicht ausgerottet (entnazifiziert) und 1946 von der Militärregierung weiter für gültig erklärt (Kriegslist). Die Teil-Kolonie BRD hatte mit dem Besatzungs-Statut den NaZi-Status mit der deutschen Staatsangehörigkeit = uR von 1934 übernommen. |
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Im Amtsblatt der Hohen Alliierten Kommission in Deutschland v. 21. Nov. 1949 Seite 36 Gesetz Nr. 12 Nichtigkeit von NS-Vorschriften über Staatsangehörigkeit. ...unter Verletzung der Grundsätze des Vökerrechts Personen oder Gruppen die deutsche Staatsangehörigkeit aufzuzwingen; Der Rat der Alliierten Hohen Kommission erlässt daher das folgende Gesetz: ...die zwangsweise Übertragung der deutschen Staatsangehörigkeit ...von Anfang an nichtig und rechtsunwirksam gewesen sind. Ausfertigung in Bonn Petersberg, 17. Nov. 1949.
Der Status v. 5.2.1934 uR=dStAG ist auch für die Deutschen eine Zwangsangehörigkeit.
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1949 GG Art. 116 (1) Status-Deutscher = Sache / Gegenstand |
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Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollte, verlor seine Heimatidentität, und bekam zuerst den Status Deutscher (Sache/Gegenstand). Der Begriff Deutscher wurde 1999 gleichgeschaltet mit:
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1999 Gleich=schaltung BGBl. Teil I Nr. 38 Seite 1620 § 40a Deutscher = deutsche StaatsAng. Sache / Gegenstand Deutscher erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit am 1. August 1999
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2000 uR=dStAG Statusbeseitigung NS-Verordnung v. 5.2.1934 Der Gleichschaltungs-Begriff Deutscher ist am 1.1.2000 mit beseitigt worden.
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2000 Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit = Status-Leiche uR=dStAG |
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2005 StAG 1913 Der Status uRoStAG wurde mit dem NS-Status uR=dStAG von 1934 ausgetauscht und einseitig (uR=)dStAG im ZuwandG veröffentlicht. § 1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
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Die Legaldefinition Deutscher wurde vom NS-Gleichschaltungs-Status aus dem juristischen ins völkische = rassistische übergeleitet. Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde im NS-Rasse-Gesetz von 1933 RGBl. I Nr. 81 S. 480 künstlich erschaffen. Der völkische Begriff Deutscher wurde 1999 per BRD-Gesetz zum NS-Status uR=dStAG=Deutscher verschmolzen und am 1.1.2000 beseitigt. Insgesamt wird die rechtliche Definition von Deutscher, wie sie nach völkischen Kriterien der NaZis kodifiziert wurde, mit der Status-Leiche § 1 aus dem BRD-Staatsangehörigkeitsgesetz aufrechterhalten.
Erkenne den Plan!
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Der Feind ist organisiert (Kriegslist)! Gemeinsam den Artikel 146 aus dem Grundgesetz umsetzen! |